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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN§ 1. AusleihverfahrenDas Reservieren von Hüpfburgen und Spielgeräten kann persönlich, telefonisch, per Fax oder Email bei Tommytoys erfolgen. Reservieren Sie Hüpfburgen und Spielgeräte bei Tommytoys rechtzeitig, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die gewünschten Geräte für Sie zur Verfügung stehen. § 2. Preise und Zahlung Alle Preise sind Selbstabholer-Preise. Der Rechnungsbetrag muss 3 Werktage vor der Abholung auf unserem Konto gutgeschrieben sein oder ist bei Abholung bzw. vor Veranstaltungsbeginn in bar zu entrichten. Bei einer Stornierung innerhalb von fünf Tagen vor dem Verleihdatum fallen Kosten in Höhe von 25% der Leihgebühren an. § 3. Gefahrenübergang, Entgegennahme und Haftung Die Gefahr geht mit der Abholung / Abgabe der Geräte auf den Besteller bzw. Ausleiher über. Tommytoys übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Unfälle, die durch geliehen Geräte oder den Umgang damit, verursacht werden. Für Zerstörung, Diebstahl und Schäden, die beim Transport und beim Einsatz des Materials zu den jeweiligen Veranstaltungen entstehen, ist der Mieter verantwortlich und haftet in vollem Umfang dafür. Wenn der Einsatz über mehrere Tage erfolgt, muss unbedingt für eine sichere Aufbewahrung über Nacht gesorgt werden. § 4. Mietzeitraum Verleihgeräte können für einen oder mehrere Tage geliehen werden. Die Termine für Abholung und Rückgabe von Hüpfburgen und Spielgeräten sind in jedem Fall einzuhalten. Eine Verlängerung des Verleihzeitraumes ist nur mit der Zustimmung von Tommytoys möglich. Jede Mietverlängerung wird mit der für das Spielgerät gültigen Leihgebühr pro Tag berechnet. Die Geräte müssen Tommytoys zum vereinbarten Termin sauber, ordnungsgemäß und vollständig zurückgegeben werden. Verlust, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen sind bei der Rückgabe Tommytoys zu melden. Ein Mehraufwand durch unsachgemäße Rückgabe oder einem Defekt wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Anlieferung von Hüpfburgen und Spielgeräten durch Tommytoys ist gegen Aufpreis möglich. § 5. Wetterrisiko Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei starkem Wind, Gewitter oder Regen dürfen Hüpfburgen nicht in Betrieb genommen werden. § 6. Datenschutz Die Auftrags- sowie Kundendaten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. § 7. Schlußbestimmuung Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Friedberg/Hessen vereinbart. Auf die Vereinbarung ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Reichelsheim den 01.07.2008
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